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Der Weg einer Anzeige:

Nach der Vernehmung
durch die Polizei - dieses geschieht heute meistens durch einen Anhörungsbogen, der nach
dem Ausfüllen unbedingt zur Polizei zurückgeschickt werden muss - entscheidet der
Staatsanwalt, wie das eingeleitete Strafverfahren gegen den Beschuldigten weitergehen soll.
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Der Staatsanwalt kann
das Strafverfahren einstellen. Er kann aber auch eine Anklageschrift anfertigen und den
Jugendlichen oder Heranwachsenden vor dem Jugendgericht anklagen.
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Entscheidet sich der
Staatsanwalt das Verfahren einzustellen findet keine Gerichtsverhandlung
vor dem Jugendstrafgericht statt.
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Der Jugendrichter
entscheidet - unter Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe und des Staatsanwaltes - welche
Bestrafung der Angeklagte erhalten soll.
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Der Richter
kann dieses Ladendiebstahlsverfahren einstellen, er kann erzieherische Maßregeln wie
Ableistung von Freizeitarbeit anordnen aber auch einen
Dauerarrest von bis zu 4 Wochen verhängen.
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Vorbestraft ist man
dann noch nicht und im Führungszeugnis ist noch nichts
eingetragen.
Die
Straftat wird aber ins Jugendzentralregister das in Berlin geführt wird
eingetragen und erst mit Vollendung des 24. Lebensjahr aus dem Register
gelöscht.
Dieses Register ist
geschützt und es bekommt nur der Jugendstaatsanwalt, Richter und das
Jugendamt eine Auskunft.
Erst wenn man nicht
bereit ist, aus seinen " Fehlern " zu lernen, und weitere Straftaten begeht und
eine Jugendstrafe von 2 Jahren bekommen hat, steht dieses im Führungszeugnis.
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Den Weg den ihr geht, bestimmt ihr
selbst! |

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