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Stadt Dortmund - Jugendamt

Wenn gegen Jugendliche (14.-17.Lebensjahr) und Heranwachsende (18.-20. Lebensjahr) ein Strafverfahren eingeleitet wird, haben Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte unverzüglich das Jugendamt einzuschalten. Das Jugendamt wirkt als Jugendgerichtshilfe im gesamten Jugendstrafverfahren mit. Die Jugendgerichtshilfemacht jedem jungen Menschen ein konkretes Beratungsangebot, bringt die persönlichen, sozialen und fürsorgerische Belange in das Verfahren ein und äußert sich zur Persönlichkeit/ Verantwortungsreife und den zu ergreifenden Maßnahmen in der Hauptverhandlungen der Jugendgerichte.

Die Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und unterstützt die Jugendlichen und deren Eltern vor, während und auch nach der Verhandlung bei den Jugendgerichten. Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen erforderlich sind, führt sie selbst durch, leitet sie ein oder vermittelt sie. In den Verhandlungen der Jugendgerichte hat sie ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht sowie ein uneingeschränktes Besuchsrecht in Untersuchungshaft- und Jugendstrafanstalten sowie in den Jugendarrestanstalten.
Der für das Jugendstrafrecht bestimmende Erziehungsgedanken wird wesentlich durch die konkrete Arbeit der Jugendgerichtshilfe umgesetzt. Daran arbeiten wir.
Die gesetzlichen Bestimmungen der pflichtigen Aufgabe Jugendgerichtshilfe finden sich u.a. in den §§ 52 KJHG-SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfe-Gesetz) und 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz).
In Dortmund haben sich jährlich ca. 2.100 junge Menschen vor den 8 Jugendgerichten, 8 Jugendschöffengerichten und den 2 Jugendkammern des Landgerichtes zu verantworten- sowie ca. 1.100 junge Menschen im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren im Rahmen der Diversion nach § 45,2 JGG, an denen die Jugendgerichtshilfe ebenso beteiligt ist.
Werden junge Menschen dem Haftrichter vorgeführt, leistet die Jugendgerichtshilfe - auch an Wochenenden und allen Feiertagen - durch Beratung des Haftrichters Haftentscheidungshilfe und führt zuvor Gespräche mit den Inhaftierten im Polizeigewahrsam. Kommen Haftalternativen infrage, werden diese dem Haftstaatsanwalt und dem Haftrichter vorgeschlagen (§§71/72 JGG).
An Haftprüfungsterminen nimmt die Jugendgerichtshilfe mit eigenen Stellungnahmen ebenso teil und führt zuvor Gespräche mit dem Inhaftierten und seinen Bezugspersonen.
Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dortmund führt ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz eigenständig durch (Weisungen und Auflagen).

Dazu gehören unter anderem:

- Vermittlung gemeinnütziger Arbeit (ca. 400 x jährlich)
- Vermittlung und Durchführung von Betreuungsweisungen (ca. 80 jährlich)
- Gruppenarbeiten zum Thema Ladendiebstahl (Präventionskurs Ladendiebstahl- " www.Ladendiebstahl.de" und zur Leistungserschleichung, die zur endgültigen Einstellung der Ermittlungsverfahren führen- § 45,2 JGG (ca. 35 Kurse jährlich mit 400 Teiln.)
- sozialpädagogische Gruppenarbeit zum Thema Alkohol und Drogen - (4 Kurse jährlich abends und samstags mit ca. 60 Teilnehmern)
- Schadenswiedergutmachungsprojekt im Graffiti-Bereich
- legale Graffiti-Projekte ("www.graffiti- verein-dortmund.de")
- Vermittlung von Schadenswiedergutmachung und Schmerzensgeldern (ca. 150 Fälle jährlich)
- Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs (ca. 170 Fälle jährlich)

- Anti-Aggressionstraining wird durch den Jugendhilfeträger "  die Brücke Dortmund e.V." durchgeführt, ebenso von dort Betreuungsweisungen, soziale Trainingskurse und Täter-Opfer-Ausgleich.

All diese Maßnahmen dienen auch dazu- ebenso wie das gesamte Jugendstrafverfahren- , dem jungen Menschen eine Orientierung für ein zukünftig ein straffreies Leben zu vermitteln.
Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dortmund arbeitet regionalisiert: In jedem der 12 Stadtbezirke ist in den dortigen Teams der Jugendhilfedienst eine Fachkraft (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge) als Jugendgerichtshelfer/ Jugendgerichtshelferin tätig. Die Vernetzung und Kooperation vor Ort innerhalb der Jugendhilfe und darüber hinaus werden somit ermöglicht. Kontakte zu sozialen Umfeld- wie Schulen, Jugendzentren, Treffpunkte, Kirchengemeinden, Verbände usw. bestehen.
Die Jugendgerichte in Dortmund arbeiten ebenfalls in regionalisierte Zuständigkeit, so dass eine gute Kooperation zwischen Jugendhilfe und den Jugendgerichten möglich ist.
Im Mittelpunkt der Arbeit stehen neben der Persönlichkeit des jungen Täters und dessen zukünftiger Entwicklung auch immer die konkreten Belange der Geschädigten und Opfer.
Im Jugendamt selbst sind neben dem leitenden Fachreferenten für Jugendgerichtshilfe, der auch für Geschäftsführung des Anti-Graffiti-Vereins tätig ist und die sozialen Trainingskurse durchführt, eine Fachkraft ( mit Zusatzausbildung zur Mediatorin) für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleich, eine Fachberater für die Schadenswiedergutmachung /TOA und den Täter-Opfer-Ausgleich-Fonds sowie eine Fachkraft für die Haftentscheidungshilfe tätig. Insgesamt arbeiten im Bereich der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dortmund- vollzeitverrechnet- 15,5 Fachkräfte.   

 

 

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Stand: 01. April 2008

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