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Stadt Dortmund - Jugendamt |
Wenn gegen Jugendliche (14.-17.Lebensjahr) und Heranwachsende (18.-20.
Lebensjahr) ein Strafverfahren eingeleitet wird, haben Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gerichte unverzüglich das Jugendamt einzuschalten. Das
Jugendamt wirkt als Jugendgerichtshilfe im gesamten Jugendstrafverfahren mit.
Die Jugendgerichtshilfemacht jedem jungen Menschen ein konkretes
Beratungsangebot, bringt die persönlichen, sozialen und fürsorgerische
Belange in das Verfahren ein und äußert sich zur
Persönlichkeit/ Verantwortungsreife und den zu ergreifenden Maßnahmen in der
Hauptverhandlungen der Jugendgerichte.
Die Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und unterstützt
die Jugendlichen und deren Eltern vor, während und auch nach der
Verhandlung bei den Jugendgerichten. Sie prüft, ob Leistungen der
Jugendhilfe oder andere Hilfen erforderlich sind, führt sie selbst durch,
leitet sie ein oder vermittelt sie. In den Verhandlungen der
Jugendgerichte hat sie ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht sowie ein
uneingeschränktes Besuchsrecht in Untersuchungshaft- und
Jugendstrafanstalten sowie in den Jugendarrestanstalten.
| Der für das Jugendstrafrecht bestimmende
Erziehungsgedanken wird wesentlich durch die konkrete Arbeit der
Jugendgerichtshilfe umgesetzt. Daran arbeiten wir. |
| Die gesetzlichen Bestimmungen der pflichtigen Aufgabe
Jugendgerichtshilfe finden sich u.a. in den §§ 52 KJHG-SGB VIII
(Kinder- u. Jugendhilfe-Gesetz) und 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz). |
| In Dortmund haben sich jährlich ca. 2.100 junge
Menschen vor den 8 Jugendgerichten, 8 Jugendschöffengerichten und
den 2 Jugendkammern des Landgerichtes zu verantworten- sowie ca.
1.100 junge Menschen im staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren im Rahmen der Diversion nach § 45,2 JGG, an
denen die Jugendgerichtshilfe ebenso beteiligt ist. |
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| Werden junge Menschen dem Haftrichter
vorgeführt, leistet die Jugendgerichtshilfe - auch an Wochenenden und
allen Feiertagen - durch Beratung des Haftrichters Haftentscheidungshilfe
und führt zuvor Gespräche mit den Inhaftierten im Polizeigewahrsam.
Kommen Haftalternativen infrage, werden diese dem Haftstaatsanwalt und dem
Haftrichter vorgeschlagen (§§71/72 JGG). |
| An Haftprüfungsterminen nimmt die Jugendgerichtshilfe mit
eigenen Stellungnahmen ebenso teil und führt zuvor Gespräche mit dem
Inhaftierten und seinen Bezugspersonen. |
| Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dortmund führt
ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz eigenständig durch
(Weisungen und Auflagen). |
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Dazu gehören unter anderem: |
| - Vermittlung gemeinnütziger Arbeit (ca. 400 x jährlich) |
| - Vermittlung und Durchführung von Betreuungsweisungen
(ca. 80 jährlich) |
| - Gruppenarbeiten zum Thema Ladendiebstahl
(Präventionskurs Ladendiebstahl- " www.Ladendiebstahl.de" und
zur Leistungserschleichung, die zur endgültigen Einstellung der
Ermittlungsverfahren führen- § 45,2 JGG (ca. 35 Kurse jährlich mit 400
Teiln.) |
| - sozialpädagogische Gruppenarbeit zum Thema Alkohol und
Drogen - (4 Kurse jährlich abends und samstags mit ca. 60 Teilnehmern) |
| - Schadenswiedergutmachungsprojekt im Graffiti-Bereich |
| - legale Graffiti-Projekte ("www.graffiti-
verein-dortmund.de") |
| - Vermittlung von Schadenswiedergutmachung und
Schmerzensgeldern (ca. 150 Fälle jährlich) |
| - Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs (ca. 170 Fälle
jährlich) |
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- Anti-Aggressionstraining wird durch den
Jugendhilfeträger " die Brücke Dortmund e.V." durchgeführt, ebenso
von dort Betreuungsweisungen, soziale Trainingskurse und
Täter-Opfer-Ausgleich. |
| All diese Maßnahmen dienen auch dazu- ebenso wie das
gesamte Jugendstrafverfahren- , dem jungen Menschen eine Orientierung für
ein zukünftig ein straffreies Leben zu vermitteln. |
| Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dortmund arbeitet
regionalisiert: In jedem der 12 Stadtbezirke ist in den dortigen Teams der
Jugendhilfedienst eine Fachkraft (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge) als
Jugendgerichtshelfer/ Jugendgerichtshelferin tätig. Die Vernetzung und
Kooperation vor Ort innerhalb der Jugendhilfe und darüber hinaus werden
somit ermöglicht. Kontakte zu sozialen Umfeld- wie Schulen,
Jugendzentren, Treffpunkte, Kirchengemeinden, Verbände usw. bestehen. |
| Die Jugendgerichte in Dortmund arbeiten ebenfalls in
regionalisierte Zuständigkeit, so dass eine gute Kooperation zwischen
Jugendhilfe und den Jugendgerichten möglich ist. |
| Im Mittelpunkt der Arbeit stehen neben der Persönlichkeit
des jungen Täters und dessen zukünftiger Entwicklung auch immer die
konkreten Belange der Geschädigten und Opfer. |
| Im Jugendamt selbst sind neben dem leitenden Fachreferenten
für Jugendgerichtshilfe, der auch für Geschäftsführung des
Anti-Graffiti-Vereins tätig ist und die sozialen Trainingskurse
durchführt, eine Fachkraft ( mit Zusatzausbildung zur Mediatorin) für
die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleich, eine Fachberater für die
Schadenswiedergutmachung /TOA und den Täter-Opfer-Ausgleich-Fonds sowie
eine Fachkraft für die Haftentscheidungshilfe tätig. Insgesamt arbeiten
im Bereich der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dortmund-
vollzeitverrechnet- 15,5 Fachkräfte. |
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