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Präventionskurs Ladendiebstahl:
Jugendliche ( 14 -
17 J. ) und Heranwachsende ( 18 - 20 J. ), die zum ersten Mal einen Ladendiebstahl
begangen haben und dabei ertappt werden, müssen ein Jugendgerichtsverfahren über sich
ergehen lassen. Dieses bedeutet, dass sie als "Angeklagter" vor Gericht stehen
und verurteilt werden.
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| In Einzelfällen
kann der Staatsanwalt von der Erhebung einer Anklageschrift absehen, wenn von der
Jugendgerichtshilfe erfolgreich eine" erzieherische Maßnahme" mit dem
Beschuldigten durchgeführt wird. |
| Diese"
erzieherische
Maßnahme" findet dann in Form einer dreistündigen Gruppenarbeit statt, die eine
Problemvertiefung darstellt. Es werden dort Dinge angesprochen, die zur Begehung dieses
Ladendiebstahls geführt haben. Ziel des Kurses ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
zu verdeutlichen, dass sie ihre Freiheiten in einem Warenhaus nicht missbrauchen dürfen. |
Nach der
erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs stellt der Staatsanwalt das Strafverfahren
endgültig ein.
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| Ist
keine Teilnahmebereitschaft vorhanden, erstellt der Staatsanwalt eine
Anklageschrift und klagt den Jugendlichen oder Heranwachsenden vor dem
Jugendstrafgericht an.> siehe < "die Anzeige" |

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Seit Juli des Jahres 1986 beschreitet die
Jugendgerichtshilfe der Stadt Dortmund neue Wege im Umgang mit
Jugendlichen und Heranwachsenden, die einen Ladendiebstahl als Ersttäter
begangen haben. |
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Bekamen früher diese 14-21 jährigen ein
Strafverfahren vor dem Jugendgericht in Dortmund, so müssen sie seit dem
Jahr 1986 mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft Dortmund (sog.
Diversionsverfahren) an einer erzieherischen Maßnahme teilnehmen, die von
der Jugendgerichtshilfe vorbereitet und geleitet wird. |
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Die Rückfallquote der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
des Präventionskurses Ladendiebstahl liegt bei nur etwa 4% |
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