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JGH Dortmund
Schadensersatz

Präventionskurs Ladendiebstahl:


Jugendgerichtshilfe 

 

Jugendliche ( 14 - 17 J. ) und Heranwachsende ( 18 - 20 J. ), die zum ersten Mal einen Ladendiebstahl begangen haben und dabei ertappt werden, müssen ein Jugendgerichtsverfahren über sich ergehen lassen. Dieses bedeutet, dass sie als "Angeklagter" vor Gericht stehen und verurteilt werden.

In Einzelfällen kann der Staatsanwalt von der Erhebung einer Anklageschrift absehen, wenn von der Jugendgerichtshilfe erfolgreich eine" erzieherische Maßnahme" mit dem Beschuldigten durchgeführt wird.
Diese" erzieherische Maßnahme" findet dann in Form einer dreistündigen Gruppenarbeit statt, die eine Problemvertiefung darstellt. Es werden dort Dinge angesprochen, die zur Begehung dieses Ladendiebstahls geführt haben. Ziel des Kurses ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verdeutlichen, dass sie ihre Freiheiten in einem Warenhaus nicht missbrauchen dürfen.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs stellt der Staatsanwalt das Strafverfahren endgültig ein.

Ist keine Teilnahmebereitschaft vorhanden, erstellt der Staatsanwalt eine Anklageschrift und klagt den Jugendlichen oder Heranwachsenden vor dem Jugendstrafgericht an.> siehe < "die Anzeige"

 

Seit Juli des Jahres 1986 beschreitet die Jugendgerichtshilfe der Stadt Dortmund neue Wege im Umgang mit Jugendlichen und Heranwachsenden, die einen Ladendiebstahl als Ersttäter begangen haben.

Bekamen früher diese 14-21 jährigen ein Strafverfahren vor dem Jugendgericht in Dortmund, so müssen sie seit dem Jahr 1986 mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft Dortmund (sog. Diversionsverfahren) an einer erzieherischen Maßnahme teilnehmen, die von der Jugendgerichtshilfe vorbereitet und geleitet wird.

Die Rückfallquote der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Präventionskurses Ladendiebstahl liegt bei nur etwa 4%

 

 

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Stand: 01. April 2008

EMail an rhelbert@ladendiebstahl.de / rhelbert@t-online.de