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Zur Strafe weniger Ferien!!
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Der Richterbund fordert hartes Durchgreifen bei
der Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität.
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| Der Anstieg der Kriminalität bei den 14- bis 20-
Jährigen, im Zeitraum von 1987 bis 2003 mit 76 Prozent mehr als
doppelt so hoch wie bei der Erwachsenenkriminalität (+32,04
Prozent).
Verantwortlich dafür sind nach Ansicht der Richter
*die verloren gegangene Kompetenz der
Gesellschaft, Grenzen zu setzen und Regeln einzuhalten,
* die elterliche Vernachlässigung des
Bindungsbedürfnisses ihrer Kinder.
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Strafgesetzbuch:
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Festnahme
§127 StPO
Jedermann hat das Recht, eine Person, die auf frischer Tat betroffen oder
verfolgt wird, festzunehmen, wenn sie fluchtverdächtig ist oder ihre Identität
nicht sofort festzustellen ist. Dabei darf unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
auch Zwang angewandt werden. Zivilpersonen (Detektive) haben den Festgenommenen
unverzüglich der Polizei zu übergeben.
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Diebstahl
§ 242
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der
Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Der
Versuch ist strafbar.
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§ 248
a Diebstahl und Unterschlagung
geringwertiger Sachen.
Der Diebstahl und
die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur
auf Antrag verfolgt, es sei denn dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen
öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amtswegen geboten
hält.
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§ 263 Betrug
Wer in der
Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
schaffen das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder
unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
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| Wer ein Preisetikett von der Ware
entfernt und durch ein anderes ersetzt, der will eine Ware zu einem niedrigeren Preis
erhalten und das ist Betrug und kommt zur Anzeige |
| Der Ladendieb muss immer mit einer
Anzeige rechnen und es werden keine Entschuldigungen für den begangenen Ladendiebstahl
akzeptiert. |
| Jeder Ladendieb bekommt ein Jahr im
geschädigten Kaufhaus Hausverbot und muss bei Betreten des Kaufhauses mit einer
Anzeige wegen Hausfriedensbruches rechnen. |
| Der jugendliche Straftäter darf nur
mit einer erziehungsberechtigten Person das Kaufhaus betreten. |
| Ein erwachsener Straftäter
muss sich an das ausgesprochene Hausverbot halten, ansonsten droht eine Anzeige wegen
Hausfriedensbruchs. |
Urkundenfälschung
§ 267 StGB
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| Wer zur Täuschung im
Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine
unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, begeht Urkundenfälschung. Auch hier ist der
Versuch strafbar. Diesen Strafbestand erfüllen Vertauschen, Verfälschen oder Verändern
von Etiketten. |
Urkundenunterdrückung
§ 274 StGB
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| Urkundenunterdrückung
begeht, wer eine Urkunde, die ihm entweder nicht oder nicht ausschließlich gehört, in
der Absicht, einem anderen Nachteile zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder
unterdrückt. Der Versuch ist strafbar. Urkundenunterdrückung ist z.B. das Vernichten
oder Wegwerfen von Etiketten. |
Wann ist ein Diebstahl vollendet?
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| " Sobald ein Täter eine Ware in seine Kleidung
oder in eine mitgeführte Tasche gesteckt hat, ist sein Gewahrsam
begründet und damit der Diebstahl vollendet." |
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