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Für Jugendliche und Eltern:
 
| Dabei
handelt es sich zum großen Teil um Diebstähle geringwertiger Sachen, die von
Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis 21 Jahren begangen werden. |
| Bekannt
ist auch , dass sich Jugendliche in den Schulen unterhalten, wo man am besten klauen kann. |
| Es
werden die Kaufhäuser sogar in den Kursen der Jugendgerichtshilfe namentlich genannt. |
| Jugendliche
stehlen, weil sie sich vor Kollegen behaupten wollen, also Mutproben, Taschengeld
aufbessern und das Nervenkitzeln spielt hier auch eine große Rolle. |
| Aber
auch erwachsene Kunden langen im Kaufhaus kräftig zu und hier ist die Altersgrenze
unbegrenzt. |
| Ich
stelle täglich fest, dass die Kaufhäuser nicht von der sozial schwachen Bevölkerung,
sondern vom Mittelstand beklaut werden.
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Wenn ein Ladendieb...
...eine
Ware sichtbar trägt, diese an der letzten Kasse nicht bezahlt und
so am Ausgang gestellt wird, dann droht ihm ein Verfahren wegen versuchten
Diebstahls !
...eine Ware
unter seiner Kleidung oder mitgeführten Taschen versteckt (
Ware ist nicht mehr sichtbar! ), dann droht dem Ladendieb ein
Verfahren wegen vollendeten Diebstahls
!
...eine Ware in einer anderen Verkaufs oder
Verpackungseinheit zupackt, dann droht ihm ein Verfahren wegen versuchten Betruges oder vollendeten Betrug
!
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Ladendiebstahl durch Erwachsene
Bei einem erwachsenen Straftäter wird das
Erwachsenenstrafrecht angewandt (§ 242
Strafgesetzbuch
).
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| Wird er zum ersten Mal beim Ladendiebstahl
gestellt, so muss der Ladendieb mit einer Geldstrafe rechnen.( ca. ein
Monatsgehalt ) |
| Der Arbeitgeber wird über die Straftat nicht
informiert und der Ladendieb bekommt als Ersttäter keinen Eintrag ins Führungszeugnis. |
| Ein Wiederholungstäter muss mit einer
empfindlichen Strafe rechnen (Geldstrafe Bewährungsstrafe) und er bekommt einen Eintrag
ins Führungszeugnis. |
| Wer einmal beim Ladendiebstahl aufgefallen
ist, der sollte die Finger in Zukunft von fremdem Eigentum lassen. |
| Ein Ladendieb schädigt nicht das Kaufhaus
sonder sich selbst, seine Familie, die ehrlichen Kunden und die Angestellten des
Kaufhauses. |
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Darum sage
ich Ladendiebstahl lohnt sich nicht !
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Ladendiebstahl durch
Kinder
Wer beim Ladendiebstahl jünger als
14 Jahre alt war, ist noch strafunmündig.
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Hier stellt die Staatsanwaltschaft
das Strafverfahren wegen Strafunmüdigkeit ein.
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Seitens der Staatsanwaltschaft
ergeht jedoch eine Mitteilung an das Jugendamt, das prüft, ob fürsorgerische Maßnahmen
eingeleitet werden müssen.
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Tipps für
Eltern! |
| 1. Sprechen
Sie früh genug mit Ihrem Kind über das Thema Ladendiebstahl. |
| 2. Wird Ihr
Kind beim Diebstahl erwischt, bleiben Sie ruhig. Panik und Beschimpfungen
sind fehl am Platz. |
| 3. Betrachten
Sie die Angelegenheit auch aus der Opferperspektive. Das Erwischt werden
ist für die meisten Diebe ein heilsamer Schock. |
| 4. Seien Sie
Ihrem Kind in jedem Fall eine Stütze, aber bagatellisieren Sie den
Diebstahl dennoch nicht. |
| 5.
Konfrontieren Sie die kleinen Diebe mit den Konsequenzen ihres Handelns
und verlangen Sie, dass sie sich entschuldigen. |
| 6. Benötigen
Sie fachlichen Rat, wenden Sie sich an das Jugendamt. |
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